Faltblatt:
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Dorferneuerung
Neukirchen-Asterode Grußwort Bürgermeister Klemens Olbrich Mit Bewilligungsbescheid vom November 2001 wurde der Neukircher Stadtteil Asterode in das Dorferneuerungsprogramm des Landes Hessen aufgenommen. Vorausgegangen war ein Antrag der Stadt Neukirchen, auf der Grundlage eines Stadtverordnetenbeschlusses. Mit dem Dorferneuerungsprogramm des Landes Hessen sollen zum einen private Investitionen angeregt werden, aber auch durch öffentliche Maßnahmen die Lebens- und Wohnqualität verbessert werden. Die Hoffnung des Dorferneuerungsprogramms auch in unserem Stadtteil Asterode besteht darin, dass die Dorfgemeinschaft gestärkt wird und sich weiterentwickelt, die Landflucht gestoppt wird und Asterode letztlich attraktiver und lebendiger wird. Ich kann mich bei den Asterödern nur ganz herzlich bedanken, dass sie in der gut strukturierten Klärungsphase aktiv mitgearbeitet haben und den Gremien der Stadt Neukirchen konstruktive Vorschläge vorgelegt wurden. Die Asteröder Bürgerinnen und Bürger haben diesen ersten Prozess hervorragend gemeistert. Sie haben gemeinsame Ideen und Konzepte entwickelt, Defizite benannt und Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt. Zu hoffen ist nur, dass in Zukunft die notwendigen finanziellen Spielräume vorhanden sind, um diese Projekte umzusetzen. Ich darf allen Beteiligten ganz herzlich für ihre Mitarbeit danken. Vorwort Abteilung Dorferneuerung/Regionalentwicklung des Landrates des Schwalm-Eder-Kreis Liebe Bürgerinnen und Bürger aus Asterode! Das nun vorliegende Dorfentwicklungskonzept für den Dorferneuerungsschwerpunkt Asterode enthält die zur Umsetzung
des Entwicklungsprozesses notwendigen Zielaussagen, Projekte und
Ablaufvereinbarungen. Es ist innerhalb weniger Monate unter
Ihrer aktiven Mitarbeit entstanden. Mit diesem Faltblatt wird Ihnen der bisherige Ablauf und der umfassende
Ansatz der Dorferneuerungsmaßnahmen übersichtlich dargestellt. Auch in Zukunft ist es wichtig, weiter aktiv am Thema "Dorferneuerung" mitzuarbeiten, um die vereinbarten Ziele für Asterode zu erreichen. Einen guten Start bei der Umsetzung der Projekte wünschen Ihnen Andrea Nagel und Erika Schmidt-Pannenbäcker
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Nachdem die Stadt Neukirchen am 19.04.2001 die
Aufnahme von Asterode als neuen Schwerpunkt in das Hessische
Dorferneuerungsprogramm bei der Abteilung
Dorferneuerung/Regionalentwicklung des Landrates des
Schwalm-EderKreises beantragt hatte, wurde Asterode am
18.11.2002 in das Programm aufgenommen. Im Zeitraum vom März bis Oktober 2003 wurde unter aktiver Beteiligung
interessierter BürgerInnen das Dorf-Entwicklungs-Konzept
erarbeitet.
Es fanden Besichtigungsfahrten zu anderen Dorferneuerungsschwerpunkten
statt, Treffen mit den Jugendlichen wurden abgehalten und die
Zwischenergebnisse immer in das Dorf getragen. Bei dem Abstimmungsgespräch mit der Investitionsbank Hessen AG am 4.10.2003 wurde der vorläufige Investitionsrahmen auf ca. 475.000,00 € festgelegt. Je nachdem ob das Projekt "Kulturelle Mitte" umgesetzt wird, kann dieser Rahmen nach oben erweitert werden. Die öffentlichen Maßnahmen Dorfbild 1.
Dorfplatz an der Kirche Hier soll ein innerörtlicher Treffpunkt geschaffen und dadurch der
historische Ortskern gestärkt werden. Der Asphalt soll in
Teilbereichen entsiegelt und durch Natursteinpflaster ersetzt
werden. Die Kirchenmauer und die der Kirche gegenüberliegende
Mauer in der Straße ”Am
Kirchplatz" sollen saniert werden. Die Kirche soll durch
Strahler von unten her beleuchtet werden. 2 |
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Begrünungsmaßnahmen und die Sanierung der fußläufigen Verbindung runden die Maßnahme ab. Der Kreuzungsbereich Dorfstraße/ Asteroder Straße soll verengt
werden, um damit eine Verkehrsberuhigung zu erreichen.
2. Tanzplatz Hier sollen zwei weitere Linden angepflanzt werden, um den Baumkreis zu
schlie- ßen. Um die mittlere Linde soll eine Rundbank gebaut werden, um Sitz- und Ver weilmöglichkeiten zu schaffen. Der Platz soll in
Teilbereichen eingefriedet wer- den, um so seine historische Bedeutung zu betonen. Die
Fahrgastwartehalle soll abgerissen und durch ein "dem Platz gerecht werdendes Modell"
ersetzt werden. Die Beleuchtung des Platzes soll durch Dorflampen ergänzt werden.
2.
Dorfgemeinschaftshaus Hier stehen Funktionsverbesserungen im und an dem Gebäude im Vordergrund.
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Um die Arbeit der Freiwilligen Feuerwehr zu sichern, soll hier eine Heizung ein gebaut, eine Trennwand mit Verbindungstür im Gebäude gebaut und ein Rolltor isoliert werden. Die Container im Außenbereich soll eingegrünt, die Stellfläche gepflastert werden.
4.
Gehweg Dorfgemeinschaftshaus in Richtung Sportplatz Um die Sicherheit der Fußgänger zu gewährleisten
soll ein neuer Gehweg in Richtung Sportplatz entlang der B 454
geschaffen werden. Eine Erneuerung der Treppenstufen zum Sportheim ist ebenfalls notwendig.
5.
Kulturelle Mitte „Philippe Haus" Hinter dieser Maßnahme verbirgt sich wohl das bedeutendste Projekt. Im dem o.g. Gebäude, das zur Versteigerung ansteht, soll der neue kulturelle Mittelpunkt
Verkehr 1. Innerörtliche Fußwege Die innerörtlichen Fußwege sollen erhalten und zum Teil saniert werden. Wichtige Verbindungen, wie "Am Gemeindeborn" oder die Verbindung zwischen "Gänseborn" und" Akazienweg" sollen verbreitert, mit Stufen und einheitlichem Geländer versehen werden.
2. Fußgängerüberquerung B 454 in Höhe Gemeindeborn An dieser Stelle soll eine Überquerungshilfe über' die B 454 geschaffen werden. Im Rahmen der nächsten Verkehrsschau soll das Thema wieder auf der Tages ordnung stehen. Eine neue Verkehrszählung soll stattfinden um den Bedarf zu ermitteln.
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4.
Radwegeanbindung Im Zuge des Hessischen Radwegenetzes soll eine Radweganbindung über
den Bernhardsweg an die Kernstadt erfolgen. Dies ist auch für den
Tourismus und das Projekt Dorffreizeitanlage Futterwiese von Vorteil. Kultur/Soziales 1. Jugendräume Dorfgemeinschaftshaus Die Jugendräume im Dorfgemeinschaftshaus sollen von Grund auf saniert, die Sanitäranlagen und die Eingangstür erneuert werden. Des Weiteren wollen sich die Jugendlichen auch mehr für das Dorf engagieren. Es ist geplant, ein Fußballturnier aller Jugendräume der Stadt Neukirchen ins Leben zu rufen. Ein weiteres Angebot ist, älteren Menschen das Internet näher zu bringen. Dies ist ein Projekt, dass im Rahmen der "Kulturellen Mitte" genau so gut zu verwirklichen ist, wie im Dorfgemeinschaftshaus. Hier muss nur dafür gesorgt werden, dass die nötigen Anschlüsse vorhanden sind.
2.
Buchenbach Unter der Brücke über die B 454 soll das zweite Bachbett wieder freigelegt werden. An der fußläufigen Verbindung in Richtung Hoffeld soll ein Geländer angebracht werden. Die Mauer zum Bachbett soll in Teilbereichen renoviert werden. Um die Mauer der anliegenden Gebäude zu schützen und die Wasserqualität zu verbessern, sollen große Findlinge zu 2/3 ins Bachbett eingelassen werden. 3. Wäldchen Das Wäldchen soll als innerörtlicher Treffpunkt erhalten und durch die Schaffung von Sitz- und Verweilmöglichkeiten aufgewertet werden. Weitere Begrünungs- maßnahmen können durchgeführt werden.
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Da die Dorferneuerung einen ganzheitlichen Ansatz
verfolgt, sind hier auch Maßnahmen benannt, die nicht zu den Förderschwerpunkten
des Dorferneue- rungsrogrammes zählen. Bei diesen Maßnahmen kommt es
zu keiner Förderung aus Mitteln der Dorferneuerung. Oft gibt es andere
Fördermittel, aus anderen Programmen, die in Anspruch genommen werden können.
Dorferneuerung. Was ist das eigentlich? Dorferneuerung bedeutet eine umfassende Maßnahme zur Verbesserung der all- gemeinen Lebensqualität des ländlichen Raumes.
identitätsstiftenden Merkmalen. Dorferneuerung will helfen, die Dörfer in ihrer Funktionalität zu stärken und somit auch wieder mehr Verantwortung für die Gestaltung des unmittelbaren Lebensraumes im Dorf verankern.
Dies soll durch eine umfassende Strukturförderung in den Bereichen Grundver sorgung, Wohnraumversorgung, Stärkung von Projekten mit sozialem und kultu Dorfes, der Verbesserung der Wohn- und Arbeitsverhältnisse sowie der Lebensqualität durch die Belebung von siedlungsstrukturellen Mängeln, vor allem in alten Ortskernen, der Erhaltung der regionaltypischen Bausubstanz, der Verbesserung der öffentlichen und privaten Infrastruktur, der Funktionsverbesserung des öffentlichen Raumes unter Bewahrung des Ortsbildes, verbesserten Betriebsbedingungen für die Landwirtschaft, das Handwerk und das Kleingewerbe und der Berücksichtigung von ökologischen Gesichtspunkten bei allen Maßnahmen. 6 |
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Das Leitbild Häi wun mer dehem seng, öh man frieh noch, mett inse Keng Dieser Slogan steht dem Leitbild voran. Mit den öffentlichen Maßnahmen wollen die BürgerInnen von Asterode die Lebens- und Wohnqualität verbessern, die Dorfgemeinschaft stärken und weiter entwickeln, die Landflucht stoppen und das Dorf attraktiv für Familien machen, das Dorf lebendiger machen, vermehrt kulturelle Angebote ins Dorf bringen, die Infrastruktur durch einen multifunk tionalen Dorfladen bereichern, die Kommunikation unter einander und nach außen verbessern, die Freizeitangebote im Dorf verbessern, damit Jugendliche Zugang zu einer sinnvollen Freizeitgestaltung haben. 7 |
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Förderübersicht private Maßnahmen Welche Maßnahmen können im Rahmen der Dorferneuerung gefördert werden?
Wie hoch sind die Fördersätze?
1.
Private bauliche Maßnahmen 30 % der vorher festgelegten förderfähigen Kosten, höchstens
jedoch 20.400,- € pro Gebäude (Dreiseithof = 3 Gebäude) 2.
Investitionen zur Erhaltung oder Neueinrichtung von
Arbeitsplätzen, zum Ausbau der örtlichen Versorgung, zur Einrichtung von Selbsthilfeorganisationen 40% für die ersten 51.000,- € Investitionskosten, 20 % für weitere Investitionskosten, Zuschuss max. 51.100,- € 3.
Schaffung von abgeschlossenen Wohneinheiten in
leerstehender, untergenutzter oder bisher nicht zu Wohnzwecken genutzter Bausubstanz Grundsanierung: Pro Gebäude (Dach, Fassade) 30 % der förderfähigen Kosten als Zuschuss, Förderhöchstbetrag 20.400,- € Wohnungsförderung: Festbetrag für die erste Wohneinheit 102,- €/m
2, Höchstbetrag 10.200,- €, Festbetrag für bis zu 3 weiteren Wohneinheiten 204,-
€/m2.
Wie wird gefördert?
Für private Vorhaben werden nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt. Von der Förderung ausgeschlossen sind Maßnahmen, die begonnen wurden,
bevor ein schriftlicher Bewilligungsbescheid vorliegt. Als
Beginn der Maßnahme gilt nicht nur der Baubeginn, sondern auch
die Auftragsvergabe an einen Architekten oder Handwerker sowie der Kauf von Materialien.
Grundsätzlich besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.
Eine Erstberatung ist kostenlos und wird durch das Büro Buchenauer
oder die Abt. DE/RE beim Landrat des Landkreises Schwalm-Eder
durchgeführt. Bei einem Ortstermin wird dann das weitere
Vorgehen besprochen. Förderanträge bekommen Sie auch bei der
Gemeinde oder beim Ortsvorsteher. 8 |
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Fragen zum Gesamtablauf der Dorferneuerung und der priv. Förderung Der Landrat des Schwalm-Eder-Kreises Abt. Dorf- u. Regionalentwicklung Schladenweg 39 34560 Fritzlar Fon: 05622/994-0 Fax: 05622/994-138 Zuständig: Frau Nagel, Frau Schmidt-Pannenbäcker
Beratung der privaten Maßnahmen Planungsbüro Dr. Buchennauer Großseelheimer Straße 8 35039 Marburg Fon/Fax 06421/47673 E-mail: planungsbuerobuchenauer@yahoo.de
Fragen zum Dorf-Entwicklungs-Konzept Büro für Gemeinwesenarbeit Thomas Schmidt Fon: 06642/6709 Fax: 06642/1432 E-mail: bfgwA@t-online.de 9 |
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