Ortsbeirat Asterode

Sitzung des Ortsbeirates Asterode am 05.Februar 2002, 19.30 Uhr, im Dorfgemeinschaftshaus

Tagesordnung :

1. Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung mit –plan für das Haushaltsjahr 2002
2. Beratung und Beschlussfassung über das Investitionsprogramm für die Jahre 2001 - 2005
3. Verschiedenes 
 

Zu 1.)  Der Ortsbeirat stimmt dem Haushaltsplan zu. 

Um Beachtung folgender Punkte wird gebeten:

Die im Protokoll der Sitzung des Ortsbeirats vom 28.11.2001 erbetene Absenkung der Bordsteine auf dem Weg zum Friedhof entlang der Bundesstraße wird für dringend notwendig erachtet, was leider durch einen Unfall vor wenigen Tagen bestätigt wurde.

Bezüglich der ebenfalls erbetenen Ergänzung der Straßenbeleuchtung im Ort bittet der Ortsbeirat um Ermittlung eines günstigeren Kostenansatzes.

Zu 2.)  Der Ortsbeirat stimmt dem Investitionsprogramm für die Jahre 2001 – 2005 nur für den Fall zu, dass die bereits beantragte Kirchensanierung für die Jahre 2003/2004 Berücksichtigung findet.

Zu 3.) Verschiedenes:

a) Wettbewerb „Unser Dorf“
Der Ortsbeirat sieht eine Teilnahme Asterodes an dem Wettbewerb „Unser Dorf“ zum gegen- wärtigen Zeitpunkt nicht als sinnvoll an. Eine Teilnahme soll jedoch für das Jahr 2004 ins Auge gefasst werden.

b) Errichtung einer Buswartehalle
Den Neubau einer Buswartehalle im Rahmen des Gemeindeverkehrsfinanzierungs- bzw. Finanzausgleichsgesetzes durch den Nahverkehrsverbund des Schwalm-Eder-Kreises sieht der Ortsbeirat als nicht notwendig an. Statt dessen werden eine Fahrplanbeleuchtung, die Reinigung des Mauerwerks und die Sanierung des Daches an dem bestehenden Wartehäuschen erbeten.

c) Fußgängerüberweg in Asterode
Der Antrag auf Errichtung eines Fußgängerüberweges in Asterode ist von dem Amt für Straßen- und Verkehrswesen Kassel und dem Landrat des Schwalm-Eder-Kreises abgelehnt worden. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat der Stadt Neukirchen, sich weiter verstärkt für Fußgänger- und Schulwegsicherung in Asterode einzusetzen.

d) Baulandausweisung im Stadtteil Asterode (Flurstücke 13/1 und 13/2 Kniese)
Dem Ankauf und der Bebauung der Flurstücke 13/1 und 13/2 wird zugestimmt. Da die Abwasserentsorgung nur über das Grundstück Kniese geführt werden kann, muss bei Abschluss der Kaufverträge eine entsprechende Baulast eingetragen werden. Dieser Zusatz wird als Bedingung für den oben aufgeführten Beschluss gesehen.

e) Bauantrag Eheleute Specht
Gegen die für das Bauvorhaben der Eheleute Specht beantragte Abweichung vom Bebauungsplan bestehen keine Bedenken.

f) Diverse Unterrichtungen

Alle Beschlüsse wurden einstimmig gefasst.

Gezeichnet
Knab, Schriftführer
 

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