Ortsbeirat Asterode
Sitzung des Ortsbeirates Asterode am 05.Februar 2002, 19.30 Uhr, im
Dorfgemeinschaftshaus
Tagesordnung :
1. Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung mit
–plan für das Haushaltsjahr 2002
2. Beratung und Beschlussfassung über das Investitionsprogramm
für die Jahre 2001 - 2005
3. Verschiedenes
Zu 1.) Der Ortsbeirat stimmt dem Haushaltsplan zu.
Um Beachtung folgender Punkte wird gebeten:
Die im Protokoll der Sitzung des Ortsbeirats vom 28.11.2001 erbetene
Absenkung der Bordsteine auf dem Weg zum Friedhof entlang der Bundesstraße
wird für dringend notwendig erachtet, was leider durch einen Unfall
vor wenigen Tagen bestätigt wurde.
Bezüglich der ebenfalls erbetenen Ergänzung der Straßenbeleuchtung
im Ort bittet der Ortsbeirat um Ermittlung eines günstigeren Kostenansatzes.
Zu 2.) Der Ortsbeirat stimmt dem Investitionsprogramm für
die Jahre 2001 – 2005 nur für den Fall zu, dass die bereits beantragte
Kirchensanierung für die Jahre 2003/2004 Berücksichtigung findet.
Zu 3.) Verschiedenes:
a) Wettbewerb „Unser Dorf“
Der Ortsbeirat sieht eine Teilnahme Asterodes an dem Wettbewerb „Unser
Dorf“ zum gegen- wärtigen Zeitpunkt nicht als sinnvoll an. Eine Teilnahme
soll jedoch für das Jahr 2004 ins Auge gefasst werden.
b) Errichtung einer Buswartehalle
Den Neubau einer Buswartehalle im Rahmen des Gemeindeverkehrsfinanzierungs-
bzw. Finanzausgleichsgesetzes durch den Nahverkehrsverbund des Schwalm-Eder-Kreises
sieht der Ortsbeirat als nicht notwendig an. Statt dessen werden eine Fahrplanbeleuchtung,
die Reinigung des Mauerwerks und die Sanierung des Daches an dem bestehenden
Wartehäuschen erbeten.
c) Fußgängerüberweg in Asterode
Der Antrag auf Errichtung eines Fußgängerüberweges
in Asterode ist von dem Amt für Straßen- und Verkehrswesen Kassel
und dem Landrat des Schwalm-Eder-Kreises abgelehnt worden. Der Ortsbeirat
bittet den Magistrat der Stadt Neukirchen, sich weiter verstärkt für
Fußgänger- und Schulwegsicherung in Asterode einzusetzen.
d) Baulandausweisung im Stadtteil Asterode (Flurstücke 13/1 und
13/2 Kniese)
Dem Ankauf und der Bebauung der Flurstücke 13/1 und 13/2 wird
zugestimmt. Da die Abwasserentsorgung nur über das Grundstück
Kniese geführt werden kann, muss bei Abschluss der Kaufverträge
eine entsprechende Baulast eingetragen werden. Dieser Zusatz wird als Bedingung
für den oben aufgeführten Beschluss gesehen.
e) Bauantrag Eheleute Specht
Gegen die für das Bauvorhaben der Eheleute Specht beantragte Abweichung
vom Bebauungsplan bestehen keine Bedenken.
f) Diverse Unterrichtungen
Alle Beschlüsse wurden einstimmig gefasst.
Gezeichnet
Knab, Schriftführer
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